Krankenkassenzuschuss

Zuschüsse der deutschen Krankenkassen

Ihr Leitfaden zur beantragung einer Kur:
Sie leiden an chronischen Erkrankungen, haben Schmerzen und sind erschöpft? Dann helfen wir Ihnen gern weiter – mit einer Kurreise! Diese stärkt Ihre Gesundheit und fördert eine schnelle Genesung. Nutzen Sie das Thermalwasser im Bayerischen Thermenland, das heilsame Seeklima der polnischen Ostseeküste, den schwefelhaltigen Mineralschlamm der Slowakei oder sammeln Sie in der grünen Natur Deutschlands neue Lebenskräfte. Entscheiden Sie sich bedenkenlos für eine Kur im EU-Ausland – denn dank eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes kann auch die private Auslandskur durch die gesetzliche Krankenkasse bezuschusst werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich hierbei um Individualentscheidungen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse handelt und wir lediglich Vermittler für pauschale Privatkurreisen sind. Zudem können Sie von den geringeren Kosten einer Auslandskur profitieren. Beachten Sie aber bitte, dass die Behandlungsdauer der Anwendungen im In- und Ausland voneinander abweichen kann.

Alle 3 Jahre besteht Anspruch auf eine ambulante Vorsorgeleistung – je nach Krankenkasse und medizinischer Notwendigkeit. Ihre Krankenkasse übernimmt dann die anteiligen Kosten für Unterbringung und Verpflegung von bis zu 13 € pro Person und Tag sowie für die verordneten Kuranwendungen (unter Berücksichtigung eines Eigenanteils).

Rücksprache mit Hausarzt halten

Hausarzt muss der Kur zustimmen und die Dringlichkeit der Kur imKurantrag bestätigen

Kurort und -unterkunft können weitestgehend und individuell bzw. frei gewählt werden

Kurantrag (Diagnose mit Begründung, Notwendigkeit der Kur) bei derKrankenkasse einreichen

Fragen Sie Ihre Krankenkasse nach dem Zuschuss für Präventionskuren und lassen Sie sich Ihren Kurantrag bestätigen

Buchung Ihrer SELTA MED-Kurreise in einem Reisebüro Ihrer Wahl

Am Ende Ihres Kuraufenthaltes lassen Sie sich bitte die Kurleistungen und Preise der Anwendungen im Hotel bestätigen (Kurkostenbescheinigung).

Kostenrückerstattung durch die Krankenkasse

Ein kurzer Blick hinter die KU(R)lissen:

Ihr Hausarzt kann am besten einschätzen, ob und – wenn ja – welche Therapien und Kuranwendungen für Sie notwendig sind. Er darf einer ambulanten Kur (früher „offene Badekur“) zustimmen und diese anordnen. Der dafür vorgeschriebene Kurantrag sollte sorgfältig mit den wichtigsten Infos wie z. B. Diagnose, Begründung sowie Notwendigkeit der Kur ausgefüllt werden.
Am besten klären Sie mit Ihrem Hausarzt auch noch, welcher Kurort und welche Naturheilmittel für Sie am geeignetsten sind (§9 SGB IX). Bitte beachten Sie, dass einige Krankenkassen nur staatlich anerkannte Kurorte berücksichtigen.

Auf Ihrem Merkzettel sollten Sie folgende Schritte festhalten:

  1. Hausarzt – Kurantrag
  2. Krankenkasse
  3. SELTA MED Kurreisen

Buchung & Beratung in Ihrem Lieblingsreisebüro

oder unter Selta Med Hotline: 03741 – 14 85 27-0