Staatliche Anerkennung durch natürliche Heilmittel

Staatlich anerkannte Kurhäuser

Um das Prädikat „Staatlich anerkanntes Kurhaus“ zu erlangen, muss das Haus bestimmte charakteristische Merkmale vorweisen. Hierzu gehört unter anderem die positive Beantwortung der Fragen:
Ist eine entsprechende Einrichtung für Kuren vorhanden? Werden die besonderen Belange der Kurgäste berücksichtigt? Ist eine kurgemäße Verpflegung gewährleistet? usw.


Wichtig ist auch, ob im Haus die Verwendung der örtlichen Naturheilmittel garantiert wird und ob kompetente Mitarbeiter im Bereich der ärztlichen sowie therapeutischen Versorgung zur Verfügung stehen. Da die Kurärzte meist über eingehende Kenntnisse der örtlichen Naturheilverfahren und –mittel verfügen und erfahren im Umgang mit diesen sind, lassen sich auf diese Art und Weise oftmals größere
Heilerfolge erzielen als am Wohnort.

Die Häuser, die uns einen Nachweis über ihre staatliche Anerkennung als Kurhaus geben konnten, haben wir für Sie mit diesem Piktogramm in unseren Katalogen gekennzeichnet.

Staatlich anerkannter Kurort

Primäre Voraussetzungen für einen Kurort sind die Existenz natürlicher Heilmittel sowie die Möglichkeit, anerkannte therapeutische Heilverfahren durchzuführen (z.B. Trinkkur, Inhalation, Bäder). Die Auszeichnung als Kurort erfolgt entsprechend der besonderen Eignung der Stadt oder Gemeinde durch das zuständige Ministerium im jeweiligen Land. Ob der Ort, den Sie für Ihre Kur gewählt haben, staatlich anerkannt ist, können Sie blitzschnell mithilfe der 1. Spalte unserer Indikationsübersichten (siehe jeweilige Länder-Informationsseite) herausfinden.

Handhabung der Krankenkasse

Bitte beachten Sie, dass einige Kurorte und -häuser, trotz staatlicher Auszeichnung, nicht bei jeder Krankenkasse anerkannt sind. Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrer Buchung, welche Kurorte durch Ihre Krankenkasse bezuschusst werden.

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oder unter Selta Med Hotline: 03741 – 14 85 27-0